Über uns

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Aufgaben und Ziele

Das LME ist in den Ländern Berlin und Brandenburg zuständig für den Vollzug des

  • Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz),
  • Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung,
  • Gesetzes über Medizinprodukte, soweit Belange der Messrichtigkeit und der Messbeständigkeit betroffen sind,
  • Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren.

Schutzziele des Mess- und Eichgesetz sind die Gewährleistung Messrichtigkeit und Messbeständigkeit

  • beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im geschäftlichen Verkehr zum Schutz des lauteren Handels,
  • im amtlichen Verkehr (z. B. Geschwindigkeitsüberwachung),
  • bei Messungen im öffentlichen Interesse (z. B. Schallpegel zur Überwachung Lärmemissionen).