Aufgaben und Ziele
Das LME ist in den Ländern Berlin und Brandenburg zuständig für den Vollzug des
- Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz),
- Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung,
- Gesetzes über Medizinprodukte, soweit Belange der Messrichtigkeit und der Messbeständigkeit betroffen sind,
- Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren.
Schutzziele des Mess- und Eichgesetz sind die Gewährleistung Messrichtigkeit und Messbeständigkeit
- beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im geschäftlichen Verkehr zum Schutz des lauteren Handels,
- im amtlichen Verkehr (z. B. Geschwindigkeitsüberwachung),
- bei Messungen im öffentlichen Interesse (z. B. Schallpegel zur Überwachung Lärmemissionen).