Gebühren und Entgelte

Gebühren

Für die öffentlichen Leistungen des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg werden nach folgenden Gesetzen und Verordnungen Gebühren und Auslagen erhoben.

Entgelte

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg erhebt

  • für die Beauftragung von Konformitätsbewertungsverfahren der Konformitätsbewertungsstelle KBS 0106 nach den Richtlinien 2014/31/EG und 2014/32/EG und für national geregelte Messgerätearten nach § 14 MessEG,
  • die Prüfung und Kalibrierung von Normalen und Prüfmitteln, die für Zwecke des Mess- und Eichrechts verwendet werden,
  • sowie sonstige Prüfungen,
  • den Verleih von Gewichtstücken

Entgelte nach folgender Entgeltregelung: