Ein Antrag auf Eichung ist gem. § 37 Abs. 3 i.V.m. § 38 Satz 1 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist zu stellen. Sie können hierfür unser Onlineformular Eichantrag nutzen. Sie erhalten nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages eine Bestätigungsmail.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg