Ein Antrag auf Eichung ist gem. § 37 Nr. 3 i.V.m. § 38 Satz 1 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist zu stellen.Weitere Informationen
Die Eichungen von Taxametern und Wegstreckenzählern in Berlin erfolgt ausschließlich nach online Terminvereinbarung. Die Eichung an den Standorten Cottbus, Eberswalde und Fürstenwalde erfolgt nach telefonischer Absprache.Weitere Informationen
Das LME BE-BB ist Konformitätsbewertungsstelle (KBS) mit der Kennummer 0106 und führt verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren auf Auftrag durch. Weitere Informationen
Laut § 32 MessEG besteht eine Anzeigepflicht für Verwender von eichpflichtigen Messgeräten. Die einfachste Möglichkeit ist die Anzeige über die zentrale Meldeplattform auf der Homepage eichamt.de der deutschen Eichbehörden. Weitere Informationen
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg