Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wird die Anzeigepflicht nach § 32 MessEG zum 01.01.2025 aufgehoben.

AGME-Infoblatt: "Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG"