Neue Mess- und Eichgebühren ab 01.01.2026
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2025 vom 12.12.2025) tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung am 01.01.2026 in Kraft.
Hintergrund
Trotz deutlich gestiegener Betriebsausgaben sind die Mess- und Eichgebühren seit 2021 unverändert geblieben. Die Novelle ermöglicht den Eichbehörden, ihre Kosten gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu decken. Damit die Gebührensätze den realen Kosten besser entsprechen, wurden alle Prüfvorgänge neu bewertet und die Kostensätze je Messgeräteart berechnet. Zudem wurde die Verordnung strukturell überarbeitet. Bei dem transparenten Verfahren waren die zuständigen Bundesministerien, alle Bundesländer und betroffenen Verbände beteiligt.
Die aktuelle Mess- und Eichgebührenverordnung ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/.
Es gilt die Stichtagsregelung:
Alle Leistungen des Landesamtes für Mess- und Eichwesens Berlin-Brandenburg werden ab dem 1. Januar 2026 nach der neuen Anlage (Gebührentabelle) der MessEGebV abgerechnet.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer zuständigen Eichbehörde zur Verfügung. (Kontakt)