Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg verfügt im Bereich des Landes Brandenburg über eine weitere Zuständigkeit. Es ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren zuständig.
Für Fragen zur Zuständigkeit des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren im Raum Berlin wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt. Die Zuweisung der Zuständigkeit für das FeinGehG ergibt sich aus dem Zuständigkeitskatalog der Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) zu § 2 Abs. 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln).
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg