Das Gold des Landesamtes für Mess- und Eichwesen

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Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg verfügt im Bereich des Landes Brandenburg über eine weitere Zuständigkeit. Es ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren zuständig.

Interessante Fakten:

  • Das Landesamt für Mess- und Eichwesen kann in seinem Labor Prüfungen im Bereich des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren mit entsprechenden Säuren vornehmen,
  • es findet eine Kooperation mit anderen Landesämtern statt.

Weitere Informationen:

Goldbarren
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Für Fragen zur Zuständigkeit des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren im Raum Berlin wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt. Die Zuweisung der Zuständigkeit für das FeinGehG ergibt sich aus dem Zuständigkeitskatalog der Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) zu § 2 Abs. 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln).