Strom, Gas, Wasser und Wärme

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Verbrauchsmessgeräte stellen die zahlenmäßig größte Gruppe an eichpflichtigen Messgeräten.
Zu ihnen gehören folgende Messgerätearten:

  • Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität, wie z.B. Elektrizitätszähler und getrennt und integriert angeordnete Zusatzeinrichtungen einschl. Smart-Meter-Gateways,
  • Kalt- und Warmwasserzähler,
  • Wärme- und Kältezähler,
  • Gaszähler, Mengenumwerter, getrennt und integriert angeordnete Zusatzeinrichtungen und Brennwertmessgeräte.

Die Eichung (stationär und mobil) und Befundprüfung dieser Messgeräte erfolgt fast ausschließlich in Staatlich anerkannten Prüfstellen.

Interessante Fakten:

  • Das LME BE-BB verfügt über Prüfstände zur Prüfung von Gas-, Elektrizitäts, Wasser und Wärmezählern

Weitere Informationen:

Wasserzähler
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Befundprüfung

Jeder Verbraucher der einen begründeten Zweifel an der Richtigkeit seiner Messeinrichtung hat, kann bei seinem Messstellenbetreiber der in der Regel auch der Netzbetreiber ist eine Befundprüfung veranlassen. Dabei wird geprüft ob der Zähler die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen einhält. Der Antragssteller trägt die Kosten der Prüfung, wenn der geprüfte Zähler die Befundprüfung besteht. Die Mitarbeiter des LME BE-BB beantworten gerne Ihre Anfragen zum Thema Befundprüfungen.