Verbrauchsmessgeräte stellen die zahlenmäßig größte Gruppe an eichpflichtigen Messgeräten.
Zu ihnen gehören folgende Messgerätearten:
Die Eichung (stationär und mobil) und Befundprüfung dieser Messgeräte erfolgt fast ausschließlich in Staatlich anerkannten Prüfstellen.
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Befundprüfung
Jeder Verbraucher der einen begründeten Zweifel an der Richtigkeit seiner Messeinrichtung hat, kann bei seinem Messstellenbetreiber der in der Regel auch der Netzbetreiber ist eine Befundprüfung veranlassen. Dabei wird geprüft ob der Zähler die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen einhält. Der Antragssteller trägt die Kosten der Prüfung, wenn der geprüfte Zähler die Befundprüfung besteht. Die Mitarbeiter des LME BE-BB beantworten gerne Ihre
Anfragen zum Thema Befundprüfungen.