Wir alle werden im Laufe unseres Lebens radioaktiver Strahlung ausgesetzt, durch natürliche Umweltstrahlung oder beispielsweise beim Röntgen in der Arztpraxis. Im Gegensatz zu anderen Energieformen hat der Mensch kein Sinnesorgan zur Wahrnehmung der radioaktiven Strahlung. Er kann sie nicht sehen, fühlen, schmecken oder riechen. Auch aus diesem Grunde gibt es besonders strenge gesetzliche Strahlenschutzbestimmungen mit umfangreichen Regeln zur Messung der radioaktiven Strahlung. Die Messung der ionisierenden Strahlung wird durch Strahlenmessgeräte (Dosimeter) vorgenommen. Der Eichpflicht unterliegen Orts-, Personen- und Diagnostikdosimeter.
Interessante Fakten:
- Die Gültigkeit der Eichungen beträgt 2 Jahre,
- jeder Mensch ist sowohl natürlicher als auch durch Technologie erzeugter radioaktiver Strahlung ausgesetzt,
- die natürliche Strahlenexposition beträgt ca. 2,1 Milisievert/Jahr.
Weitere Informationen:
© CC0
Ortsdosimeter werden überwiegend verwendet bei der Messung in Kontrollbereichen (z. B. in Kernkraftwerken) und in betrieblichen Überwachungsbereichen (z. B. Röntgenpraxen), bei der Beförderung radioaktiver Güter (z. B. CASTOR-Transporten), bei der Abgrenzung von Strahlenschutzbereichen (z. B. Strahlentherapie in Krankenhäusern) oder bei der Festlegung von Aufenthaltszeiten von Personen in Strahlenschutzbereichen (z. B. Arbeiten in Kernkraftwerken).
Personendosimeter dienen zur Überwachung der beruflichen Strahlenbelastung und müssen z. B. von Beschäftigten in Kernkraftwerken, in Bereichen der Medizin (Röntgen, Strahlentherapie) und Technik (Werkstoffprüfungen etc.) direkt am Körper getragen werden.
Diagnostikdosimeter finden Anwendung bei der exakten Dosismessung an Röntgengeräten zur Bestimmung der vom Patienten bei Röntgenuntersuchungen aufgenommenen Strahlung. Die Dosimeter werden mit aufwendigen Prüfapparaturen unter Verwendung unterschiedlicher radioaktiver Strahlungsqualitäten geeicht.