Ob Fieberthermometer, Blutdruckmessgerät oder Audiometer - Medizinprodukte mit Messfunktion unterliegen während ihrer Verwendung möglichen Veränderungen und müssen daher in regelmäßigen Abständen messtechnisch kontrolliert werden.
Die Messtechnische Kontrolle, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen überprüft wird, darf nur von kompetenten Personen mit geeigneten und auf nationale Normale zurückgeführten Prüfmitteln durchgeführt werden.
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und führt Überwachungen zur messtechnischen Kontrolle an Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen durch.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg