Ob Fieberthermometer, Blutdruckmessgerät oder Audiometer - Medizinprodukte mit Messfunktion unterliegen während ihrer Verwendung möglichen Veränderungen und müssen daher in regelmäßigen Abständen messtechnisch kontrolliert werden.
Die Messtechnische Kontrolle, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen überprüft wird, darf nur von kompetenten Personen mit geeigneten und auf nationale Normale zurückgeführten Prüfmitteln durchgeführt werden.
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen nimmt die Anzeigen von Personen und Einrichtungen, die messtechnische Kontrollen anbieten, entgegen und prüft das Vorliegen der Voraussetzungen.
Außerdem wird die Durchführung messtechnischer Kontrollen an Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen überwacht.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg