Medizinprodukte mit Messfunktion in Gesundheitseinrichtungen

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Ob Fieberthermometer, Blutdruckmessgerät oder Audiometer - Medizinprodukte mit Messfunktion unterliegen während ihrer Verwendung möglichen Veränderungen und müssen daher in regelmäßigen Abständen messtechnisch kontrolliert werden.

Die Messtechnische Kontrolle, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen überprüft wird, darf nur von kompetenten Personen mit geeigneten und auf nationale Normale zurückgeführten Prüfmitteln durchgeführt werden.

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen nimmt die Anzeigen von Personen und Einrichtungen, die messtechnische Kontrollen anbieten, entgegen und prüft das Vorliegen der Voraussetzungen.

Außerdem wird die Durchführung messtechnischer Kontrollen an Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen überwacht.

Interessante Fakten:

  • Auch Tretkurbelergometer, Augentonometer und Therapiedosimeter zählen zu Medizinprodukten mit Messfunktion,
  • Ton- und Sprachaudiometer sowie Infrarot-Strahlungsthermometer müssen jährlich messtechnisch kontrolliert werden, Blutdruckmessgeräte alle 2 Jahre,
  • Überwachungen in Gesundheitseinrichtungen finden in regelmäßigen Abständen statt, jährlich werden z. Zt. ca. 250 Einrichtungen überwacht,
  • in Berlin und Brandenburg gibt es über 20 Anbieter messtechnischer Kontrollen.

Weitere Informationen:

Fieberthermometer
© CC BY-SA 3.0 TrotecHealthCare
In der Anlage 2 der Medizinproduktebetreiberverordnung sind diejenigen Medizinprodukte mit Messfunktion aufgeführt, für die eine messtechnische Kontrolle vorgeschrieben ist.