Die Eichpflicht für Schallpegelmesser wurde 1979 eingeführt. Ein wichtiger Grund hierfür war die Wahrnehmung von Lärm als Umweltschmutz mit unmittelbarer Wirkung auf die Gesundheit. Etwa 60 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Verkehrslärm beeinträchtigt. So gehören Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisationen zu häufigen Verwendern. Aber auch Umwelt-Behörden der Länder müssen geeichte Technik für die Überwachung von Schallimmissionen bei Fluglärm, Straßenlärm, Lärm durch Windkraftanlagen oder Schienenverkehr einsetzten. Berufsgenossenschaften beurteilen berufsbedingte Krankheiten durch geeichte Messungen am Arbeitsplatz. Ingenieurbüros erstellen messtechnische Gutachten zu Lärmschutzmaßnahmen mit großen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Interessante Fakten:
- Die Eichgültigkeitsdauer für Schallpegelmesser beträgt 2 Jahre,
- die Eichung akustischer Messgeräte erfordert viel Fachwissen, Erfahrung und aufwändige Messtechnik. So werden Schallpegelmesser und Mikrofone unter standardisierten Bedingungen mit akustischen Signalen in einem reflektionsarmen Messraum geprüft,
- Eine spezielle Prüfmöglichkeit besteht für akustische Kuppler, die bei der messtechnischen Kontrolle von Audiometern eingesetzt werden.
Weitere Informationen:
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Medizinprodukte zur Bestimmung der Hörfähigkeit (Audiometer) werden von HNO- Ärzten zur Beurteilung von Erkrankungen und zur Therapiekontrolle bei der Behandlung des menschlichen Hörorgans eingesetzt. Hörgeräteakustiker verwenden diese zur individuellen Anpassung von Hörgeräten. Audiometer haben damit einem unmittelbaren Einfluss auf die Erhaltung oder Wiederherstellung der Hörfähigkeit von Patienten.
Personen und Einrichtungen, die messtechnische Kontrollen von Audiometern durchführen, müssen einschlägige Fachkenntnisse, die Erfüllung messtechnischer Anforderungen und die metrologische Rückführung der Normale gegenüber dem LME BE-BB nachweisen.