Damit der Fahrgast dem durch das Taxameter oder den Wegstreckenzähler ermittelten Fahrpreis vertrauen kann, überprüft die Eichbehörde Berlin-Brandenburg jährlich bei allen Taxen die korrekte Funktionsweise des Taxameters. Die Wegstreckenzähler in Mietwagen werden im zweijährigen Rhythmus überprüft. Dies ist durch die Eichpflicht dieser Geräte gesetzlich vorgeschrieben.
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts (1897) wurde für die Stadt Berlin die Verwendung von Taxametern in den damals neu eingeführten Kraftdroschken vorgeschrieben. Zuvor waren teilweise bereits Pferde-Droschken schon mit Taxametern ausgestattet. Die Eichpflicht der Taxameter wurde für die Kraftdroschken in Deutschland knapp 40 Jahre später beschlossen. Bis heute findet im Interesse des Verbraucherschutzes die regelmäßige Überprüfung (Eichung) der Taxameter statt. Zusätzlich führt das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg immer wieder gezielte Überprüfungen im Rahmen der Verwenderüberwachung durch. Auf Grund der hohen Anzahl von Taxen und Mietwagen in Berlin ist dieser Bereich einer der Schwerpunkte am Standort Berlin.