Kunden sollen darauf vertrauen können, dass beim Kauf von Waren, z.B. an der Kasse, richtig gewogen wird. Aus diesem Grund werden die hierzu genutzten Waagen in einem regelmäßigen Rhythmus von den Eichbehörden überprüft und geeicht, denn im sog. „geschäftlichen Verkehr“ besteht Eichpflicht. Waagen zum Verkauf existieren in verschiedensten Ausprägungen: mechanisch, elektronisch, automatisch und nicht automatisch, wobei sicherlich die elektronischen, nicht automatischen Waagen am häufigsten anzutreffen sind, denn diese finden im Supermarkt Verwendung.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg