Waagen und Gewichte

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Kunden sollen darauf vertrauen können, dass beim Kauf von Waren, z.B. an der Kasse, richtig gewogen wird. Aus diesem Grund werden die hierzu genutzten Waagen in einem regelmäßigen Rhythmus von den Eichbehörden überprüft und geeicht, denn im sog. „geschäftlichen Verkehr“ besteht Eichpflicht. Waagen zum Verkauf existieren in verschiedensten Ausprägungen: mechanisch, elektronisch, automatisch und nicht automatisch, wobei sicherlich die elektronischen, nicht automatischen Waagen am häufigsten anzutreffen sind, denn diese finden im Supermarkt Verwendung.

Interessante Fakten:

  • Pro Jahr werden in Berlin und Brandenburg ca. 20.000 Waagen geeicht,
  • Die Eichfrist ist abhängig vom Einsatzort und beträgt i.d.R. zwei Jahre, kann aber auch wie beim niedergelassenen Arzt unbefristet sein,
  • Bei mechanischen  Waagen müssen auch die Gewichte zur Herstellung des Gleichgewichts geeicht sein.

Weitere Informationen:

Die von der Eichbehörde zur Eichung der Waagen verwendeten Gewichte („Normale“) werden einer jährlichen Prüfung unterzogen und dabei mit genaueren Normalen verglichen. Dieses als Rückführung bezeichnete Verfahren gewährleistet den Anschluss (Vergleich über mehrere Stufen) der Gewichte an das nationale ein Kilogramm-Normal,welches bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig aufbewahrt wird.