Instandsetzer im Mess- und Eichwesen

Der Begriff der Instandsetzung besitzt im Mess- und Eichrecht eine hervorgehobene Bedeutung. Im üblichen Sprachgebrauch wird dieser Begriff mit einer Reparatur gleichgesetzt. Im Eichwesen werden an eine Instandsetzung höhere festgelegte Anforderungen gestellt. Der Verwender eines geeichten Messgerätes darf natürlich an diesem Reparaturen durchführen oder durchführen lassen. Werden durch einen Eingriff oder eine Reparatur jedoch eichamtliche Zeichen verletzt oder andere Veränderungen vorgenommen, ist die Eichfrist beendet und das Messgerät darf nicht mehr im geschäftlichen Verkehr bis zur Eichung verwendet werden. Verfügt der Reparateur über eine Befugnis als Instandsetzer, kann das Messgerät nach einer Reparatur und der Einhaltung weiterer Vorgaben bis zur nächsten Eichung wieder verwendet werden.

Interessante Fakten:

  • Das LME BE-BB hat 60 Betrieben eine Befugnis als Instandsetzer erteilt.
  • Diese Betriebe können fast alle Messgerätearten im Zuständigkeitsbereich des LME BE-BB instandsetzen.
  • Instandsetzer müssen über entsprechend den mess- und eichrechtlichen Vorschriften speziell geschultes Personal und die erforderlichen Einrichtungen verfügen.
  • Sie werden im Rahmen ihrer besonderen Tätigkeit regelmäßig durch das LME BE-BB überwacht

Weitere Informationen:

Instandsetzerkennzeichen
© LME BE-BB

Als Verwender:

Sie suchen einen Instandsetzerbetrieb für Ihr Messgerät?
Die Eichbehörden stellen auf der Homepage der AGME die Kontaktdaten aller Instandsetzer der Länder bereit. Sie finden diese unter dem Reiter "Adressen / Verzeichnisse."

Als neuer Instandsetzer

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Instandsetzer, dann finden Sie im "Merkblatt Instandsetzer" einige nötige Informationen. Verwenden Sie bitte untenstehenden Antrag, um die Befugnis als Instandsetzer zu beantragen!

Als anerkannter Instandsetzer

Im "Merblatt Instandsetzer" finden sie einige Informationen für Ihre Arbeit als Instandsetzer. Falls Sie eine Änderung an Ihrer Befugnis vornehmen lassen möchten, beantragen Sie diese bitte mit dem Antrag Instandsetzer bei Landesamt für Mess- und Eichwesen. Für die geforderten Benachrichtigungen der Instandsetzung bitte wir Sie, das Formblatt "Instandsetzerbenachrichtigungen" zu verwenden!