Fertigpackungen

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Verbraucher erwerben viele Produkte des täglichen Bedarfs wie insbesondere Lebensmittel in Form von Fertigpackungen. Dieses sind Packungen, die in ihrer Abwesenheit hergestellt und verpackt wurden. Da die Kontrollmöglichkeiten der Verbraucher hierdurch begrenzt sind, müssen sie darauf vertrauen können, dass Fertigpackungen richtig gekennzeichnet sind und tatsächlich die angegebene Füllmenge enthalten ist.

Interessante Fakten:

  • Das Eichamt prüft den Inhalt von Fertigpackungen beim Hersteller oder Händler.
  • Auch Farbdosen, Reinigungsmittelflaschen, Zahnpastatuben, Kohlensäcke und Erdbeerschälchen sind u.a. Fertigpackungen.
  • Ob es sich bei einer Fertigpackung um eine Täuschungspackung ("Mogelpackung") handelt, wird durch das Eichamt geprüft.

Weitere Informationen:

Das Fertigpackungsrecht schützt die Verbraucher vor wirtschaftlichen Schäden, die durch den Erwerb unterfüllter Packungen entstehen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin - Brandenburg stellen durch regelmäßige Stichprobenkontrollen bei Herstellern und im Handel sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese Regelungen dienen auch dem fairen Wettbewerb: Denn der sich rechtmäßig verhaltende Hersteller von Fertigpackungen hätte ebenfalls wirtschaftliche Nachteile, wenn Mitbewerber die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.