Verkehrsteilnehmer sollen darauf vertrauen können, dass nur „Tempo- oder Rotsünder“ von den Überwachungsanlagen der Polizei und Ordnungsbehörden der Kommunen erfasst werden und dass vorgeworfene Geschwindigkeits- bzw. Rotlichtzeitüberschreitungen richtig ermittelt werden. Deshalb unterliegen die Messgeräte für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs der Eichpflicht. Dazu gehören unter anderen Geschwindigkeitsmessgeräte und Rotlichtüberwachungsanlagen.
Die Varianten von Messgeräten die zur Überwachung des Straßenverkehrs zum Einsatz kommen sind in ihrem Aufbau und Messprinzip vielfältig. An deutschen Straßen und Kreuzungen sind mobile oder stationäre Messgeräte aufgestellt. Mobile Messgeräte messen die Geschwindigkeit mit Radar-, Laser- basierenden Messverfahren oder mit photoelektrische Sensoren. Für die stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung - im Volksmund "Starenkästen“ genannt - sind insbesondere Messgerätevarianten verbreitet, bei denen piezoelektrische, faseroptische oder induktive Sensoren invasiv in der Straße installiert sind. Jedoch verbreiteten sich in den letzten Jahren zunehmend Messgerätetypen mit berührungsloser Sensorik (Laser oder Radar). Ein weiterer Messgerätetyp sind Video-Nachfahrsysteme die in den Einsatzfahrzeugen der Polizei installiert sind.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Landesamtes eichen jährlich durchschnittlich 1000 Messgeräte für die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg